Es ist strengstens verboten:
WER AN WÄNDEN SCHREIBT, BESCHÄDIGT, ZERSTÖRT, ARCHÄOLOGISCHE UND DENKMALPRÄCHTIGE GEGENSTÄNDE IM ARCHÄOLOGISCHEN PARK BESCHÄDIGT, ZERSTÖRT ODER ENTSORGT, WIRD MIT EINER FREIHEITSSTRAFE VON 2 BIS 5 JAHREN UND EINER GELDSTRAFE VON 2.500 BIS 15.000 EURO BESTRAFT (Art. 518 duodecies des Strafgesetzbuches)
Der Park folgt den natürlichen Grenzen der antiken Palatin-, Velian- und Oppian-Hügel und umfasst das Tal des Forums und das Kolosseum. Er erstreckt sich über ein weitläufiges archäologisches Gebiet, das größtenteils aus unebenem Gelände besteht. Viele Bereiche sind über antike Wege erreichbar, die oft felsig und uneben sind und über antike Stufen führen, die nicht immer eben sind. Darüber hinaus gibt es im Flavischen Amphitheater einige sehr steile Stufen und Wege, die teilweise rau und uneben sind.